AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alba De Zanet – 2024

1. Vertragsbedingungen

1.1 Ist schriftlich nichts anderes vereinbart worden, so gelten für alle Projektaufträge an Alba De Zanet und die damit zusammenhängenden Aufgaben und Leistungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie schaffen eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen Alba De Zanet und deren Kunden (nachfolgend: Auftraggeber). Die AGB sind integrierter Bestandteil jedes Vertrages.

1.2 Ein Projektauftrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Offerte von Alba De Zanet seitens Auftraggeber in schriftlicher oder mündlicher Form akzeptiert wird. Der rechtsgültig zustande gekommene Projektauftrag (Vertrag) verpflichtet Alba De Zanet zur ordentlichen Erbringung der vereinbarten Aufgaben und den Auftraggeber zur termingerechten Zahlungsleistung. Eine Auftragserteilung an Alba De Zanet gilt als Anerkennung dieser AGB, auch ohne ausdrückliche vorherige Einbeziehung.

1.3 Alba De Zanet behält sich vor, Aufträge abzulehnen, die den ethischen Grundsätzen widersprechen oder welche die Übertretung von gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

2. Sorgfaltspflicht

Alba De Zanet verpflichtet sich, die im Rahmen des Projektauftrags übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Weiter garantiert Alba De Zanet dem Auftraggeber, dass die entsprechenden Aufgaben objektiv und der Zielsetzung entsprechend ausgeführt werden.

3. Offerten

3.1 Die Erstofferte, welche oft aufgrund von ungefähren Angaben erstellt wird, gilt als Richtofferte und ist kostenlos. Alle Offerten verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken.

3.2 Sollte festgestellt werden, dass der Aufwand von Alba De Zanet die offerierte Leistung überschreitet, wird der Auftraggeber frühestmöglich informiert.

3.3 Abweichende Leistungen, welche bei der Auftragserteilung nicht erfasst sind, werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt. Wie bspw. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten und Autorkorrekturen, d.h. nicht offerierte Zusatzleistungen (fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten, nachträgliche Änderungen, zusätzliche Aufgaben, Ergänzungen usw.), sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet.

4. Auftragserteilung

4.1 Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese AGB gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Das erste Beratungs-/Kennenlerngespräch ist kostenlos.

4.2 Änderungen oder Ergänzungen des Projektauftrags sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

5. Mitwirkungspflicht Auftraggeber und Lieferbedingungen

5.1 Der Auftraggeber unterstützt Alba De Zanet bei der Erbringung der vereinbarten Aufgaben gemäss Projektauftrag, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen.

5.2 Der Mehraufwand der durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers bei Alba De Zanet entsteht, wird von Alba De Zanet in Rechnung gestellt.

5.3 Wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (bspw. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen etc.) ordnungsgemäss erfüllt hat, sind vorab definierte und seitens Alba De Zanet schriftlich zugesicherte Lieferfristen und -termine einzuhalten.

5.4 Wenn es Alba De Zanet aufgrund einer Verzögerung durch Dritte nicht mehr möglich ist, vereinbarte Termine fristgerecht einzuhalten, so hat Alba De Zanet das Recht, unter Würdigung der eigenen Verfügbarkeit, die neuen Liefertermine festzulegen.

6. Verarbeitung

6.1 Bei vom Auftraggeber angelieferten Daten und Dokumenten, welche Alba De Zanet weiterverarbeitet, geht Alba De Zanet davon aus, dass die Verwendungsrechte vorliegen und entsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Hier wird Alba De Zanet ein Nutzungs- und Bearbeitungsrecht für den im Rahmen des Projektes definierten Einsatz- und Verwendungszweck erteilt. Alle Rechte an auf dieser Basis von Alba De Zanet erstellten Erzeugnissen verbleiben beim Auftraggeber.

6.2 Bei der Umsetzung von Branding-Massnahmen bspw. der Kreation eines Logos, dem Namen eines Unternehmens und der damit zusammenhängenden Designs prüft Alba De Zanet nicht, ob dies allfällige Rechte Dritter verletzt. Die Prüfung obliegt dem Auftraggeber. Alba De Zanet kann nicht behaftet werden.

6.3 Der nationale und internationale Markenschutz obliegt ebenfalls dem Auftraggeber.

6.4. Für die Unterhaltung und alle rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich Schriftlizenzen, Musik-, Jinglelizenzen, Bildrechte, Datenschutz, Impressum etc. ist der Auftraggeber verantwortlich.

6.5 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für Inhalt, Qualität und Wahrheitsgehalt der von ihm zur Verfügung gestellten und von Alba De Zanet im Projekt verwendeten Inhalte.

6.6 Für die seitens des Auftraggebers beigezogenen Drittparteien übernimmt Alba De Zanet weder Sach- noch Rechtsgewähr noch haftet die Agentur in irgendeiner Weise für die von Dritten eingebrachten Leistungen bspw. bei Kostenüberschreitung oder Mängeln in der Umsetzung.

7. Leistungen Dritter (Partner Alba De Zanet)

7.1 Für Aufgaben in den Bereichen Produktion, Programmierung, Fotografie, Film u.ä. arbeitet Alba De Zanet mit unabhängigen, projektspezifisch ausgewählten Spezialisten zusammen. Hier handelt Alba De Zanet gegenüber Dritten üblicherweise im Namen des Auftraggebers.

7.2 In den Offerten von Alba De Zanet werden diese Drittleistungen teilweise mitofferiert (Fremdleistungen), aber schlussendlich von den Anbietern direkt und separat verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Auftraggebers.

7.3 Alba De Zanet haftet nicht für qualitative Mängel bei Leistungen von Dritten und ebenso wenig für daraus entstehende Schäden.

8. Mängelrüge und Freigabe

8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm zugestellten Projektergebnisse oder Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und allfällige Mängel Alba De Zanet umgehend mit detaillierter Beschreibung schriftlich mitzuteilen (ordentliche Mängelprüfung).

8.2 Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erfolgen.

8.3 Sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, bestätigt der Auftraggeber die Projektergebnisse oder -dokumente mittels mündlicher oder schriftlicher Freigabe/Zustimmung (u.a. Gut zum Druck, zur Produktion, zur Ausführung bspw. zum Go-Live oder der Veröffentlichung).

8.4 Für Mängel, welche nicht mitgeteilt worden sind, übernimmt Alba De Zanet keine Haftung.

9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

9.1 Die von Alba De Zanet geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von Alba De Zanet. Der Auftraggeber und allfällige Partner anerkennen die Urheberrechte seitens Alba De Zanet.

9.2 Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von Alba De Zanet geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern.

9.3 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Auftraggeber, die von Alba De Zanet individuell für den Kunden geschaffenen Werke und die Nutzungsrechte für die vertraglich vereinbarte Dauer und den vereinbarten Umfang.

9.4 Die Nutzungsrechte präsentierter Ideen, Konzepte, Massnahmen oder Teile davon, die nicht von Alba De Zanet für den Auftraggeber umgesetzt werden, bleiben vollumfänglich bei Alba De Zanet. Sie dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Dies gilt auch nach Begleichung von Ausfall-/Pitch-Gebühren.

9.5 Sind mehrere Entwürfe oder Varianten für den Auftraggeber ausgearbeitet worden, verbleiben sämtliche Rechte an den Varianten und Entwürfen vollumfänglich bei Alba De Zanet. Die Auftraggeber sind nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben.

9.6 Bei widerrechtlicher Nutzung durch den Auftraggeber, steht Alba De Zanet das Recht zu, einen Schadenersatz von 200% der Gesamtkosten des Auftrages zu verrechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Durch die Zahlung des Schadenersatzes fällt das Verbot der Nutzung nicht dahin.

10. Auftragsreduzierung oder -annullierung

10.1 Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat Alba De Zanet einen Anspruch auf Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeit, Auslagen und Wiedergutmachung aller aus der Reduktion oder Annullierung entstandenen Schäden.

10.2 Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, steht Alba De Zanet der volle vereinbarte Betrag zu. Darüber muss der Auftraggeber die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang tragen.

11. Vergütung

11.1 Die vom Auftraggeber zu entrichtende Vergütung wird grundsätzlich im Projektauftrag resp. der Offerte separat vereinbart. Fehlt eine solche Vereinbarung oder kommen zusätzliche Aufgaben hinzu, so ist Alba De Zanet berechtigt, die Leistungen nach branchenüblichen Stundensätzen nach Aufwand abzurechnen.

11.2 Die geschuldeten Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer und Spesen.

11.3 Vergütungen sind ohne Abzüge spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

11.4 Für externe Zusammenkünfte (nicht am Standort von Alba De Zanet) stellt Alba De Zanet Spesen in Rechnung. Hierbei werden ÖV-Spesen zu 2. Klasse-Tarifen abgerechnet.

11.5 Die Rechnungsstellung erfolgt nach der im Projektauftrag separat vereinbarten Planung. Liegt kein solcher Plan vor, so ist Alba De Zanet berechtigt, nach jeder Projektphase die erbrachten Leistungen zu fakturieren, Projekte, die über 30 Tage «on hold» sind sowie Beträgen über CHF 6’000 (exkl. MwSt.) als Teilzahlungen in Rechnung zu stellen.

11.6 Bei Zahlungsverzug ist Alba De Zanet berechtigt, Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von 5% zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens wird ausdrücklich vorbehalten.

11.7. Bei Zahlungsverzug oder wenn Alba De Zanet von Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers erfährt, ist Alba De Zanet zudem berechtigt, die weitere Leistungserbringung von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen oder ganz zu unterlassen.

11.8 Der Zahlungsanspruch, auch für diese unterlassene Leistung, bleibt dessen ungeachtet bestehen.

12. Haftung

12.1 Die Haftung seitens Alba De Zanet beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

12.2 Für Mängel, die nach branchenüblichen Toleranzen zu erwarten sind, so bspw. bei Farb- und Massabweichungen, übernimmt Alba De Zanet keine Haftung.

12.3 Für Schäden, die durch Mängel, Verzug oder Nichterfüllung seitens Auftraggeber im Zusammenhang mit der Lieferung von «Inhalten und Daten» oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft gegenüber Alba De Zanet entstanden sind, haftet der Auftraggeber.

12.4 Für Schäden die durch höhere Gewalt verursacht worden sind, haftet allein der Auftraggeber.

12.5 Alba De Zanet haftet nicht bei Nichterreichen der durch den Auftraggeber gesetzten Ziele.

13. Archivierung

13.1 Alba De Zanet ist ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages von der Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten befreit.

13.2 Alba De Zanet ist nicht verpflichtet, Originale oder offene Daten an die Auftraggeber herauszugeben. Deren Freigabe ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Alba De Zanet den Auftraggebern Originale oder offene Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit der schriftlichen Zustimmung durch Alba De Zanet geändert oder an Dritte weitergegeben werden.

14. Eigenwerbung

Alba De Zanet hat das Recht sämtliche von Alba De Zanet geschaffene Werke zum Zwecke der Eigenwerbung als Leistungsnachweis zu verwenden und zu veröffentlichen. So bspw. auf albadezanet.com, auf den Social Media-Accounts der Agentur, bei Präsentationen und im Rahmen der Medienarbeit.

15. Vertragsänderung

15.1 Erweisen sich einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Projektauftrags als ungültig oder rechtswidrig, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Zweifel nicht berührt. In diesem Fall soll die betreffende Bestimmung durch eine wirksame, möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt werden. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

15.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB (einschliesslich dieser Bestimmung) sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

16. Recht und Gerichtstand

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Alba De Zanet unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.